Anglophiler Curlingshop
Der Apostroph beim Genitiv ist erlaubt, um die Grundform eines Namens zu kennzeichnen („Willi’s Würstchenbude“, Regel 16b im Duden). Oder, wie das Zwiebelfisch-Abc schreibt und was in dem Fall hier ebenso zutreffen würde, wenn jemand ein Gewerbe hat und es so auf sein Schild schreiben will (Beispiele: „Bellini’s Bar; Gerti’s Grillstation; Willi’s Weinkontor“ – Ist es eigentlich vorgeschrieben, dass Firmennamen mit Apostroph immer auch Alliterationen enthalten?). Drittens weiß ich gar nicht, ob in der Schweiz, außer der Sache mit dem Esszett, andere Regeln gelten oder ob sich das vielleicht von Kanton zu Kanton unterscheidet. Jedoch:
Heidy’s Curlingshop
ist mir einfach ins Auge gestochen. Apostroph plus Heidy mit Yspilon wirkt, als ob es besonders englisch aussehen soll. Ich habe schon darüber nachgedacht, dass Curling schließlich besonders viel in Kanada und Schottland gespielt wird und der Shop so einfach besser zu einer Sportart passt, in der bis hin zum Namen die meisten Begriffe englisch sind. Dann habe ich festgestellt, dass sich diese Heidy offensichtlich wirklich nicht mit I am Ende schreibt. Schade.